Thomas Feß

Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Thomas Feß wird seit über 15 Jahren von den Gerichten im süddeutschen Raum als Zwangsverwalter von Immobilien bestellt. Gegenstand der Verwaltung sind Immobilien aller Art und Größe.

Im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit hat Herr Rechtsanwalt Thomas Feß umfassende spezifische praktische Kenntnisse bei der Verwaltung von Immobilien erlangt. Die Verwaltung von Immobilien erfordert nicht nur eine rechtliche, sondern insbesondere auch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.

Maxime der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Thomas Feß ist es insoweit pragmatische Lösungen für Auftraggeber zu entwickeln und umzusetzen, so dass alle beteiligten Parteien zufrieden sind. Dieses Ziel wird durch eine zeitnahe und kompetente Bearbeitung sowie enge Kommunikation mit den Beteiligten sichergestellt.

 

Fachgebiete

  • Zwangsverwaltung
  • Immobilienrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Mietrecht
  • Pfandbriefrecht

Beruflicher Werdegang

2011 - heute Selbstständig in eigener Kanzlei.
2001 – 2011 Leiter der Abteilung Immobilienmanagement bei Schneider, Geiwitz & Partner.
1999 – 2011 Partner bei Schneider, Geiwitz & Partner.
1997 – 1998 Freier Mitarbeiter der Schneider & Geiwitz GmbH.
1997 Zulassung als Rechtsanwalt.
1995 - 1997 Referendariat OLG-Bezirk München.
1989 – 1995 Jurastudium in Augsburg.
  • Bestellung als gerichtlicher Verwalter gem. § 94 ZVG, Sequester und Zwangsverwalter bei den Amtsgerichten Aalen, Biberach, Göppingen, Heidenheim, Memmingen, Kempten, Neu-Ulm, Nördlingen, Schwäbisch Gmünd und Ulm.
  • Bestellung als Verfahrenspfleger beim Amtsgericht Miesbach.
  • Von der BaFin bestellter Treuhänder der Kreissparkasse Göppingen und der Kreissparkasse Böblingen (Pfandbriefbanken).

Mitgliedschaften

  • IGZ - Interessensgemeinschaft Zwangsverwaltung